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Oberpfälzer Schützenjugend
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Ordnung der Oberpfälzer Schützenjugend im OSB e.V.

Gem. § 11 a der Satzung des Oberpfälzer Schützenbundes e.V. (OSB) gibt sich die Schützenjugend (Oberpfälzer Schützenjugend/OSJ) nachstehende Ordnung.

Sie wurde zuletzt bestätigt durch die Beschlüsse des Delegiertentages vom 24.10.2010 in Oberviechtach, des Gesamtvorstandes vom 17.10.2013 und 28.09.16  in Pfreimd und gilt für den OSB auf allen Ebenen.

Die Neufassung ist vom 29. Oberpfälzer Jugendtag am 26.09.10 in Willmering (Gau Cham), die Änderungen (§§ 5, 7) beim 32. Oberpfälzer Jugendtag am 29.09.2013 in Burglengenfeld (Gau Burglengenfeld) und die Änderungen (§ 7) beim 34. Oberpfälzer Jugendtag am 25.09.2016 in Roding (Gau Roding) beschlossen worden. Die Änderungen treten ab 01.01.2017 in Kraft.

Nicht geschlechtsspezifizierte Funktionen sind männlichen und weiblichen Personen in gleicher Weise zugänglich, auf die weibliche Sprachform wird in dieser Jugendordnung verzichtet.

Satzung zum Download